Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

Der Verkauf, die Lieferung oder sonstige Dienstleistung durch die EXACT solutions GmbH (nachfolgend: EXACT) erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche bei Bestellung durch den Kunden als geltend angenommen wird.

Abweichende Vorschriften verpflichten EXACT nur, wenn diese ausschließlich und schriftlich akzeptiert wurden.

2. Angebot | Vertragsschluss | Vertragsgegenstand

Alle Angebote von EXACT sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn EXACT dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (zB Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat. Die zu einem Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstigen Leistungsdaten sind nur annähernd maßgeblich.

Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist EXACT berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei EXACT anzunehmen.

Diese Angebote werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch EXACT angenommen.

3. Lieferung

Die Lieferungen erfolgen für Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager der EXACT. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an den Spediteur oder Frachtführer übergeben wird oder zum Zwecke der Versendung das Lager EXACT verlässt. Verzögert sich die Lieferung in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden auf den Kunden über. Etwaige Rücksendungen von nicht angenommenen Waren erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern EXACT die Rücksendung nicht zu vertreten hat.

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen müssen vom Kunden zur vereinbarten Fälligkeit ohne Abzug gezahlt werden.

EU-Auslandskunden, die eine mehrwertsteuerfreie Rechnung wünschen, müssen EXACT ihre USt-ID-Nr. mitteilen; Kunden außerhalb der EU benötigen eine Bescheinigung der Steuerbehörde, die ihren Unternehmerstatus bescheinigt. Liegt keine dieser Bestätigungen vor, wird EXACT die deutsche Mehrwertsteuer berechnen. EXACT ist berechtigt, eine Kaution/Vorkasse nach Wahl zu verlangen.

EXACT ist ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen des Kunden auf ältere Schulden, und wenn bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung zu verrechnen. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn EXACT über den Gegenwert verfügt.

Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

EXACT ist berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, wenn der Kunde in schuldhafter Weise entweder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder in Verzug gerät oder einen an EXACT ausgegebenen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, wenn über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt wird oder wenn der Käufer die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

5. Rücktritt

Unvorhergesehene, von EXACT nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei EXACT oder einem seiner Lieferanten, wie z. B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, etc., welche zu einer auch nur vorübergehenden Unmöglichkeit der Lieferung oder einem anderen Leistungshindernis führen, berechtigen EXACT – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden – vom Vertrag zurückzutreten oder den Liefertermin um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

Ist EXACT nicht in der Lage, dem Käufer die Ware nach einer vom Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist zu liefern, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag ermächtigt.

Zahlt der Käufer nach der zweiten Mahnung den Kaufpreis ganz oder teilweise nicht innerhalb der von EXACT gesetzten angemessenen Frist, so ist EXACT zum Rücktritt berechtigt. Wurden die Geräte vom Käufer bereits eingesetzt, so hat EXACT Anspruch auf Aufwendungsersatz für die jeweilige Dauer.

 

II. Verkaufsbedingungen

1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen Eigentum EXACTs. Der Käufer verwahrt das Eigentum für EXACT unentgeltlich. Ware, an der EXACT das Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, so lange er nicht in Zahlungsverzug ist. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern.

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherung, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an EXACT ab. EXACT nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

EXACT ermächtigt den Käufer, die an EXACT abgetretenen Forderungen für Rechnung EXACTs in eigenem Namen einzuziehen. EXACT kann diese Einzugsermächtigung widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Auf Anforderung EXACTs wird der Käufer die Abtretung unverzüglich offenlegen und die für den Forderungseinzug erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich an EXACT herausgeben.

Anderweitige Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen seitens des Käufers am Vorbehaltseigentum sind unzulässig.

Die hiermit im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere auch zur Wahrung der Durchsetzung der Rechte EXACTs, und die daraus resultierenden Schäden trägt der Käufer.

2. Aufrechnung | Zurückbehaltungsrecht

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von EXACT anerkannt sind.

Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3. Liefertermin

Der Liefertermin wird nach Wochen angegeben und ist als annähernd zu betrachten. Eine Vereinbarung von Vertragsstrafen für Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen.

4. Gewährleistung | Rückobliegenheit des Unternehmers

(i) Bei Vorliegen eines Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist nimmt EXACT bei fristgemäßer Rüge Ersatzlieferung oder Nachbesserung bezüglich der mangelhaften Teile vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung.

(ii) Im Falle einer berechtigten Mängelrüge innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Kunde die Ware auf eigene Kosten und Gefahr an EXACT zu übersenden. Ergibt die Prüfung, dass ein Gewährleistungsfall vorliegt, übernimmt EXACT die Kosten des Rücktransports der nachgebesserten bzw. ersetzten Ware zum Kunden. Liegt kein Gewährleistungsfall vor, trägt der Kunde die Kosten des Rücktransports.

(iii) Gebrauchtgeräte werden von EXACT unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.

(iv) Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde muss den Mangel an der Ware, soweit dieser erkennbar und nicht verdeckt ist, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich gegenüber EXACT mitteilen.

(v) Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zu dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch EXACT bereitzuhalten.

(vi) Im Fall der Nacherfüllung ist EXACT – bezogen auf den Erfüllungsort der Nacherfüllung – verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen; Aus- und Einbaukosten jedoch nur dann, wenn die Voraussetzungen einer verschuldensabhängigen Schadensersatzhaftung gegeben sind.

Im Fall der Nacherfüllung trägt EXACT die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.

(vii) EXACT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit EXACT keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(viii) EXACT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen haben; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(ix) Soweit dem Kunden im Übrigen ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung zusteht, ist EXACTs Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(x) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Einschränkungen unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(xi) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

 

III. Exportverbote

1.

Der Kunde darf die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag mit EXACT gelieferten Waren, die unter den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen, nicht direkt oder indirekt an die Russische Föderation oder Belarus verkaufen, dorthin exportieren oder reexportieren oder sie zur Verwendung in diesen Ländern bereitstellen.

2.

Weiter sichert der Kunde ausdrücklich zu, dass die von EXACT gelieferten Güter nicht für eine Verwendung bestimmt sind, die gegen andere geltende Embargoverordnungen der Europäischen Union oder der USA verstößt. Eine direkte oder indirekte Weiterlieferung, der Verkauf oder die sonstige Bereitstellung der Güter in Embargoländer oder an sanktionierte Personen ist strikt untersagt.

3.

Der Kunde hat einen angemessenen Überwachungsmechanismus einzurichten und aufrechtzuerhalten, um Verhalten von Dritten in der nachgelagerten Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, aufzudecken, das den Zweck von Absatz 1. vereiteln würde.

4.

Der Kunde hat, sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz 1. und 2. nicht durch Dritte in der nachgelagerten Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird. Hierzu hat er entweder eine Erklärung des Dritten einzuholen, dass dieser nicht gegen Absatz 1. und 2 verstoßen wird oder den Dritten anderweitig zu dessen Einhaltung zu verpflichten.

5.

Die Absätze 1., 2., 3. oder 4. sind wesentlicher Bestandteil des mit EXACT geschlossenen Vertrages. Ein Verstoß gegen die Absätze 1., 2., 3. oder 4. berechtigt EXACT angemessene Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Folgenden, aber nicht beschränkt auf diese:

(i) EXACT ist berechtigt den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen; und

(ii) von dem Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des Gesamtwerts des Vertrages oder des Preises der exportierten Waren, je nachdem, welcher Betrag höher ist, zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten, wobei die Vertragsstrafe auf diesen Schaden angerechnet wird.

6.

Der Kunde hat EXACT unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung der Absätze 1., 2. oder 3. zu unterrichten, einschließlich aller relevanten Handlungen Dritter, die den Zweck des Absatzes 1. vereiteln könnten. Der Kunde hat EXACT Informationen über die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß den Absätzen 1., 2. und 3. innerhalb von zwei Wochen nach einfacher Aufforderung zur Übermittlung dieser Informationen zur Verfügung zu stellen.

 

IV. Urheberrechte

1.

An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behält sich EXACT Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf Verlangen sind diese unverzüglich zurückzusenden oder zu löschen[TS2.1]. Eine Weitergabe an Dritte darf nur mit Einverständnis von EXACT erfolgen. Musterstücke sind nach Vereinbarung, spätestens jedoch nach 3 Monaten, zurückzugeben oder käuflich zu übernehmen.

2.

Für im Rahmen EXACTs entwickelte schutzrechtfähige Leistungen oder Teilleistungen für den Auftraggeber steht das Recht auf Urhebernennung zu. EXACT ist insoweit berechtigt, nach Absprache mit dem Auftraggeber einen Urhebervermerk in marktüblicher Form und Gestaltung anzubringen.

3.

EXACT ist berechtigt, im Rahmen von Kundenaufträgen gewonnene allgemeine Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden für zukünftige Projekte und Aufträge zu nutzen. EXACT darf zudem im Rahmen von Kundenaufträgen erstellte Renderings, Zeichnungen und vergleichbare Arbeitsergebnisse für eigene Referenz- und Marketingzwecke verwenden, sofern hierbei keine vertraulichen Inhalte offengelegt werden und keine Rückschlüsse auf den Auftraggeber, das konkrete Projekt oder Endkunden möglich sind, es sei denn, der Auftraggeber hat einer entsprechenden Nennung ausdrücklich zugestimmt.

 

V. Schlussbestimmungen

1.

Änderungen der Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.

2.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz der EXACT solutions GmbH, 51427 Bergisch Gladbach, Lustheide 85, Erfüllungsort.

3.

Diese AGB und sämtliche Vertragsverhältnisse deren Bestandteil diese AGB geworden sind unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

Auch bei Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

4.

Ist der Kunde Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz der EXACT solutions GmbH.

5.

Bei Unterschieden in der deutschen und der englischen Fassung dieser AGB ist die deutsche Fassung maßgebend. Die englische Fassung dient lediglich der leichteren Verständlichkeit im Geschäftsverkehr.

6.

Diese AGB dürfen dann geändert werden, wenn eine oder mehrere der in ihnen enthaltenen Klauseln durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen und eine Veränderung zu einer nicht unbedeutenden Störung der durch den Kunden und EXACT bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im Hinblick auf Leistung und Gegenleistung – führt, die nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne diese Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderte Bestimmung darf der Kunde nicht wesentlich benachteiligt werden.

7.

EXACT wird den Kunden auf die Änderung der Bedingung rechtzeitig in Textform hinweisen. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 6 (sechs) Wochen in Textform widersprochen wird.

8.

Bei Änderung der AGB durch EXACT steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. EXACT wird den Eingang der Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen

 

Stand: 27. Juli 2026

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