Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Verkauf, die Lieferung oder sonstige Leistungen der EXACT solutions GmbH (nachfolgend: EXACT) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, die mit der Bestellung des Kunden als anerkannt und gültig gelten.

Abweichende Regelungen verpflichten uns nur, wenn sie ausschließlich und schriftlich anerkannt sind.

  1. Alle Angebote von EXACT sind freibleibend und unverbindlich. Angebotsschreiben von EXACT stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein entsprechendes Angebot abzugeben. Diese Angebote werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch EXACT angenommen. Die zu einem Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd maßgebend.
  2. Die Lieferungen erfolgen ab dem Lager von EXACT auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an den Spediteur oder Frachtführer übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von EXACT verlassen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Rücksendung nicht angenommener Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, EXACT hat die Rücksendung zu vertreten.
  3. Rechnungen sind vom Kunden zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt netto zu bezahlen. Kunden aus dem EU-Ausland, die eine umsatzsteuerfreie Rechnung wünschen, sollten EXACT ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilen; Kunden außerhalb der EU benötigen eine Bescheinigung des Finanzamtes, die ihre Unternehmereigenschaft bescheinigt. Liegt keine dieser Bestätigungen vor, stellt EXACT die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung. EXACT ist berechtigt, wahlweise eine Anzahlung / Vorauszahlung zu verlangen. EXACT ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Bei bereits entstandenen Kosten und Zinsen wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn EXACT den Gegenwert erhalten hat. Im Falle des Zahlungsverzuges ist EXACT berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen EZB-Diskontsatz zu verlangen. EXACT behält sich die Geltendmachung eines weiteren Schadens vor. EXACT ist berechtigt, die gesamte Forderung fällig zu stellen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Verzug gerät, ein auf Lang ausgestellter Scheck nicht eingelöst wird, der Auftraggeber die Zahlung von Raten einstellt, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird oder der Auftraggeber die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Unvorhergesehene Ereignisse, die EXACT nicht zu vertreten hat, gleichgültig ob bei EXACT oder einem ihrer Lieferanten, wie z.B.: Streik, Aussperrung, Unfallschäden usw., berechtigen EXACT - unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen - vom Vertrag zurückzutreten oder den Liefertermin um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Ist EXACT auch nach Ablauf einer vom Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht in der Lage, den Käufer mit der Ware zu beliefern, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Zahlt der Käufer nach der zweiten Mahnung den Kaufpreis ganz oder teilweise nicht innerhalb der von EXACT gesetzten angemessenen Frist, ist EXACT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wurden die Geräte vom Käufer bereits genutzt, hat EXACT für die entsprechende Dauer Anspruch auf Aufwendungsersatz.
  4. Verkaufsbedingungen
  5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, einschließlich aller Nebenforderungen, Eigentum von EXACT. Der Käufer verwahrt das Eigentum für EXACT unentgeltlich und sicher. Ware, an der EXACT Eigentumsrechte zustehen, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung nur unter Vorbehalt weiterzuveräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer an EXACT ab. EXACT nimmt diese Abtretung schon jetzt an. EXACT ermächtigt den Käufer, die an EXACT abgetretenen Forderungen für Rechnung von EXACT im eigenen Namen einzuziehen. EXACT kann diese Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen von EXACT wird der Käufer die Abtretung unverzüglich offen legen und EXACT die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich aushändigen. Sonstige Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen durch den Käufer sind unzulässig. Kosten, insbesondere für die Durchsetzung der Rechte von EXACT, und der daraus entstehende Schaden gehen zu Lasten des Käufers.
  1. Der Liefertermin wird nach Wochen angegeben und ist als annähernd zu betrachten. Eine Vereinbarung von Vertragsstrafen ist ausgeschlossen.
  2. Tritt innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel an der Ware auf, so wird EXACT das mangelhafte Teil ersetzen oder reparieren, wenn der Mangel rechtzeitig gerügt wird. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Das mangelhafte Teil wird bei EXACT nach Rücksendung durch den Käufer repariert. Der Käufer hat den Mangel der Ware unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch eine Woche nach Lieferung anzuzeigen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch EXACT bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegen EXACT aus. Die Regelungen der vorstehenden Regelung gelten nicht für Gebrauchtgeräte, die ohne Gewährleistung geliefert werden. Sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, besteht die Verpflichtung zur Gewährleistung für 6 Monate. Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde von EXACT oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

III. Montagebedingungen

  1. Die Wand-, Boden- und Deckenverhältnisse müssen spätestens bei der Bestellung EXAKT angegeben werden. Die Einbaubedingungen erfordern ein festes Mauerwerk mit ebener Oberfläche ohne Nischen und Vorsprünge in senkrechten Wänden, Böden und Decken für normale Dübelbefestigungen. Bei abgehängten Decken sind ausreichend große Fugen freizuhalten, die nach der Montage bauseits zu schließen sind. Montagematerialien und -zeiten, die EXACT bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben verbraucht oder aufgewendet hat, werden von EXACT zusätzlich in Rechnung gestellt. Angaben zu den bauseits zu verlegenden elektrischen Zuleitungen finden sich in den entsprechenden technischen Spezifikationen von EXACT. Der Anschluss muss bauseits von zugelassenen Elektrofachkräften vorgenommen werden.
  2. Kann durch Verschulden des Käufers oder seiner Kunden der vereinbarte Montagetermin, z.B. wegen ungenügenden Baufortschritts, fehlender Installationsanschlüsse oder fehlender elektrischer Energie sowie unvollständiger Angaben zu den Montageorten, nicht eingehalten werden, so wird er so bald wie möglich, spätestens jedoch eine Woche vor der Montage, mit EXACT einen neuen Termin vereinbaren. Können die Installateure von EXACT aus den oben genannten Gründen nicht montieren, gehen die anfallenden Kosten zu Lasten des Käufers. Zusätzlich erforderliche Reisen werden dem Käufer in voller Höhe zu den nachgewiesenen Kosten in Rechnung gestellt. Für die Lagerung der Ware stellt der Käufer geeignete Räume zur Verfügung. Diese müssen verschließbar sein und dürfen bis zur Endmontage für Dritte nicht zugänglich sein. Während der Montage dürfen sich nur die mit den Arbeiten beauftragten Arbeiter und Handwerker in den Räumen aufhalten. Transporte, die auf der Baustelle notwendig werden, gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers.

EXACT ist bestrebt, vereinbarte Montagetermine einzuhalten. Kommt es jedoch ohne Verschulden von EXACT zu Verzögerungen bei der Montage, so rechtfertigt dies keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

  1. Urheberrecht
  2. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behält sich EXACT Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte darf nur mit Zustimmung von EXACT erfolgen. Musterstücke sind spätestens nach 3 Monaten zurückzugeben oder zu erwerben.
  3. Für erbrachte Leistungen, auch Teilleistungen, die dem Schutz des geistigen Eigentums unterliegen, ist EXACT berechtigt, als Urheber genannt zu werden. Dabei ist EXACT berechtigt, nach Absprache mit dem Auftraggeber Urheberrechtsvermerke auf dem Produkt oder der Dienstleistung in marktüblicher Form und Gestaltung anzubringen
  1. Schlussbestimmungen

Änderungen unserer Verträge bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung eines Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Erfüllungsort ist EXACT solutions GmbH, 51427 Bergisch Gladbach, Lustheide 85.

Der Gerichtsstand ist das Landgericht Köln.

Für Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird deutsches Recht vereinbart.

Nach obenWordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner